Obergrenze für Wölfe - eine fehlgeleitete Diskussion

Der bereits an anderer Stelle in der politischen Debatte verbrauchte Begriff der Obergrenze erreichte bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2016 einen prominenten Platz. Im Bereich von Natur- und Artenschutz hat er keine Grundlage. Das hindert Politiker und andere sich dazu berufen fühlende Personen nicht daran, in zunehmend kürzerer Taktzahl eine solche für den Wolf in Deutschland zu fordern.

Dies zeigen bereits die sehr unterschiedlichen Werte, von 400 bis 1500 * Rudeln für einen möglichen Wolfsbestand in DE, die aus verschiedenen Quellen genannt werden. Das BMUB nennt ganz eine Kapazitätsgrenze von 440 Rudeln (BfN, 2009)*, deren wissenschaftliche Grundlage in Fachkreisen stark bezweifelt wird.Ob dann der„günstige Erhaltungszustand“* erreicht, geschweige denn eine Regulierung erforderlich sei, darüber äußert man sich nicht. Die Diskussionen über derart astronomische „Obergrenzen“ können der Sache nicht dienlich sein.

Deutschland ist wie alle EU-Länder mit der Fauna Flora Habitat-Richtlinie (FFH-RL)* sehr ehrgeizige Verpflichtungen eingegangen, was den Schutz von Lebensräumen und Arten angeht. Der „günstige Erhaltungszustand“ und insbesondere die „prioritären Arten“ haben sich seit Einführung dieser Richtlinie zu Dogmen entwickelt. Dieser günstige Erhaltungszustand ist, den Bewertungsgrundlagen* dazu folgend, für den Wolf in Deutschland nicht erreichbar. Dies wurde bereits an anderer Stelle * behandelt. Weniger bekannt sind dabei weitere Artikel dieser Richtlinie, die sich sehr sorgfältig auch mit den Risiken und Nebenwirkungen beschäftigen, welche sich bei Schutz und Ausbreitung von Arten ergeben können. Der Artikel 16(1) *regelt dies umfänglich.

Es wäre also Unrecht, den Urhebern der FFH-RL zu unterstellen, sie hätten sich auf europäischer Ebene keine Gedanken über mögliche Folgen dieser Gesetzgebung gemacht. Der Artikel enthält alle Möglichkeiten, negative Auswirkungen einer Art auf ihre Umwelt legal und rechtzeitig zu begrenzen. Frankreich, Schweden und Finnland wenden diesen Artikel in Bezug auf den Wolf konsequent an. In Deutschland hapert es bereits an der vollständigen Umsetzung dieses Artikels 16(1) e (nachhaltige Nutzung) in die nationale Gesetzgebung. Aus der FFH-Richtlinie ist keine Verpflichtung der Mitgliedsländer abzuleiten, Bestände geschützter oder prioritärer Arten in unbegrenzter Höhe und ohne Beachtung der in ihrem Artikel 16(1) beschriebenen negativen Auswirkungen auf ihrem Territorium zu dulden oder heranzuzüchten. Auch aus dem Dogma des günstigen Erhaltungszustandes heraus lässt sich keine Verpflichtung ableiten, die ökologische und gesellschaftliche Tragfähigkeit des Verbreitungsgebietes in Bezug auf den Wolf oder andere Arten bis an ihre Grenzen auszutesten.

Daher stellt sich objektiv nicht die Frage nach einer Obergrenze für einen Wolfsbestand oder eine Wolfspopulation. Es kann einzig und allein darum gehen, wie viele Wölfe es braucht, um den Fortbestand dieser Art zu sichern. Es muss angesichts der ökonomischen und ökologischen Folgen in einer seit über 200 Jahren ohne Großprädatoren gewachsenen Kulturlandschaft gefragt werden, oberhalb welcher UNTERGRENZE der dauerhafte Erhalt des Wolfsbestandes in Mitteleuropa gesichert werden kann.

Es ist unstrittig, dass der Wolf in Europa auch nach den strengen Maßstäben der Roten Liste der IUCN nicht gefährdet ist * (offizieller Status dort „LC“ = least concern). Ebenso unstrittig ist, dass Deutschland diese Art zu schützen hat, deren Wiederausbreitung von Nordosten aus dem Baltikum und Polen kommend zur Jahrtausendwende unser Land erreicht hat. Diese, in einer Bewertung der IUCN aus dem Jahr 2006 zu Recht als „klein und fragmentiert“ bezeichnete „Deutsch-Westpolnische Flachlandpopulation“ hat mit einem jährlichen Wachstum von 34 % und ihrer Ausbreitung inzwischen bis an die Nordsee ihre Überlebensfähigkeit nachgewiesen. Nach unterschiedlichen Rechenarten geht es hier um 114 Rudel und Paare bzw. 228 adulte Tiere oder einen geschätzten Gesamtbestand von ca. 1000 Wölfen im Jahr 2016.

Eine solche UNTERGRENZE lässt sich im Gegensatz zu teilweise astronomischen Obergrenzen auch klar definieren, wenn man die 2008 im Auftrag der EU erstellten „ Leitlinien für Managementpläne auf Populationsniveau für Großraubtiere“* und dort den Abschnitt 5 zu Rate zieht. Dieser befasst sich mit Verfahrensweisen zur Anwendung des günstigen Erhaltungszustands für Großraubtiere. Dort ist umfänglich und anschaulich erklärt, warum und wie diese Populationen immer als Ganzes zu betrachten sind.

Es ist eine offenkundig von Artenschützern insbesondere auf nationaler aber auch auf europäischer Ebene entweder nicht gelesene oder konsequent ignorierte Pflichtlektüre, die alle relevanten Bewertungsmaßstäbe von der Roten Liste der IUCN über den günstigen Erhaltungszustand bis zum unteren Grenzwert der „minimum viable population“ (MVP) erklärt und in eine positive Beziehung zueinander setzt. Jedes Kriterium ist auch hinsichtlich seiner Vor- und Nachteile erklärt und führt im Punkt 5.6 zu dem Ergebnis, dass der Wolf in Mitteleuropa bzw. seine hier mehrfach umbenannte Population auf dieser Ebene an der Schwelle steht, den Stand einer günstigen Referenzpopulation zu erreichen. Jetzt geht es darum, wie wir in DE, und bitte nicht zu vergessen, in Polen westlich der Weichsel, weiter mit dieser Population umgehen, ohne ihren langfristigen Erhalt zu gefährden und vor allem ohne dabei die zuvor zitierten Regeln des Art 16 (1) der FFH-RL zu ignorieren. Die Leitlinien der LCIE zeigen mehr als deutlich auf, dass es der Akzeptanz von Großprädatoren nicht dienlich sein kann, ihnen auch nur regional Populationsdichten zuzugestehen, welche die Tragfähigkeit ihrer Verbreitungsgebiete überschreiten.

Ungeachtet jüngst dokumentierter Ratlosigkeit des zuständigen Bundesministeriums (BMUB)* geht es jetzt darum, unter Beachtung aller eingegangenen Verpflichtungen aus der FFH-RL rationale Entscheidungen zu treffen, wo und wieviel Wolf in Deutschland geht und gehen kann. Konflikte und aktuelle Diskussionen haben aufgezeigt, dass zumindest in Regionen des Hochwasser- und Küstenschutzes wie auch intensiver Weidetierhaltung der Wolf objektiv nicht tolerierbar ist. Wann und wo hier Grenzen zu ziehen sind, sollte Gegenstand einer breiten und vor allem sachlichen Diskussion mit allen Betroffenen sein.

Die im Rahmen der FFH-Richtlinie eingegangenen Verpflichtungen zum Artenschutz sind auch für Deutschland und Polen in Bezug auf den Wolf leicht einzuhalten, wenn man bereit ist, sich an wissenschaftlich fundierten und objektiv nachvollziehbaren Maßstäbe auf Populationsbasis zu orientieren. Jeder Versuch, diesen schnell wachsenden Wolfsbestand, an dem der ohnehin in der Wissenschaft nicht sehr fest definierte Begriff der Population bis an seine Grenzen strapaziert wird, an politischen oder biogeografischen Grenzen zu fragmentieren, wird den gut gemeinten Ansatz des europäischen Artenschutzes in der FFH-RL ad absurdum führen.

Hierzu sind die politisch Verantwortlichen JETZT gefragt. Weiteres Vernebeln und Schönreden eines akuten Problems sind bestens geeignet, dem Natur- und Artenschutz in Deutschland sein hohes Ansehen zu nehmen.

*Alle Textauszüge und Hinweise zu genannten Quellen finden Sie HIER